Radio-Interview zu dem Fall der bei einer Eilfahrt der Polizei getöteten Fabien M. und die Behandlung der offenen Fragen im Innenauschuss.
Polizei
Nach zweieinhalb Jahren rot-rot-grüner Regierung in Berlin sind viele Weichen gestellt und Erfolge vorzuweisen.
Die Angehörigen der auf tragische Weise verstorbenen jungen Frau haben das Recht auf Aufklärung und Antworten auf all ihre Fragen. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, gegen Polizist*innen als Tatverdächtige werde nachlässig ermittelt und erst nach anonymen Hinweisen erforderliche Ermittlungsschritte eingeleitet.
Dazu zählen ein verstärkter Opferschutz und ein*e Polizeibeauftragte*r.
Sollten einzelne Polizist*innen gegen die politische Neutralität oder das Mäßigungsgebot verstoßen, müssen dienstrechtliche Konsequenzen folgen.
Die Absolventinnen und Absolventen sind motiviert, kompetent und ausreichend schulisch ausgebildet.
Die Ergebnisse einer bei der Charité in Auftrag gegebenen Studie über den Zusammenhang der Schadstoffe und die bekannten Erkrankungen der Polizist*innen werden am 21. Januar im Innenausschuss vorgestellt.
Eine Verlegung der Versammlungsbehörde von der Abteilung Staatsschutz beim Landeskriminalamt zur Direktion Einsatz oder der Polizeipräsidentin erscheint sinnvoll.
Die Entschädigungen werden nun ausgezahlt. Ein symbolischer Beitrag von 1.000 Euro für die Beamt*innen, die keinen Anspruch auf Entschädigung haben, ist zu klären.
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux vom 05.12.2018