Aufklärung im Fall des Todes von Fabien M.

Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse beim Tod der Fabien M., die im Januar 2018 durch ein Polizeifahrzeug in der Nähe des Roten Rathauses umkam, wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus folgende Fragen im kommenden Innenausschuss stellen und an die neben der Innenverwaltung zuständigen Senatsverwaltungen, Verkehr und Justiz, richten.

  1. Welche Temporegeln gibt es bei Eilfahrten der Polizei und Feuerwehr, insbesondere im verdichteten Straßenverkehr? Ist die Parksituation auf dem Mittelstreifen der Grunerstraße grundsätzlich überprüft worden?

  2. Warum werden die Ermittlungen erst so spät abgeschlossen? Um eine Auflistung der einzelnen Ermittlungsschritte wird gebeten.

  3. Wie lautete der Fehlalarm beim todesursächlichen Einsatz, war dieser erkennbar und vermeidbar?

  4.  Wann erhalten die Angehörigen Akteneinsicht? Gab es eine aktive Kommunikation der Behörden, die über die Verfahrensrechte der Nebenklage hinausgingen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

  5.  Wann fand die erste Vernehmung des Fahrers statt? Inwiefern war die mutmaßliche Alkoholisierung des Tatverdächtigen nicht dabei erkennbar; wann wurde der Fahrer in der Charité vernommen? Trifft die Aussage zu, es werde nur bei Anlässen auf Alkohol kontrolliert? War der Fahrer schon vor dem Fall durch Alkohol im Dienst auffällig?

  6.  Wann wurde der Verdacht der Alkoholisierung polizeibekannt? Wann wurde darüber – welche Funktion – in der Führung informiert?

  7.  Wann wurde – aus welchem Grund zum entsprechenden Zeitpunkt – die Patientenakte des Fahrers bei der Charité beigezogen? Was sind die grundsätzlichen Regeln hierfür?

  8.  Was wird gegen Alkoholisierung im Dienst getan?

  9.  Welche Angebote gibt es für Angehörige von Opfern schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle?

AKTUALISIERTER FRAGENKATALOG:

  1. Wie bewertet der Senat, die in der Öffentlichkeit vorgetragenen Vorwürfe der Angehörigen von der verstorbenen Fabien M. gegen die Berliner Polizei und Justiz?

  2. Wie war der objektive Unfallverlauf? Mit welcher Geschwindigkeit war der Streifenwagen unterwegs? Welche Temporegeln gelten bei Eilfahrten der Polizei und Feuerwehr, insbesondere im verdichteten Straßenverkehr?

  3. Welche Notfallmaßnahmen wurden wann und durch wen eingeleitet? Welche Verletzungen erlitten die beteiligten Polizeibeamt*innen?

  4. Trifft es zu, dass der Streifenwagen aufgrund eines Fehlalarms unterwegs war? Wenn ja, wie lautete dieser genau? Wie wurde die Fehlerhaftigkeit aufgeklärt? Wie und wo ist dieser dokumentiert worden? War dieser erkennbar und vermeidbar? Gibt es Aufzeichnungen über den Funkverkehr während des Einsatzes? Wurde diese – mit welchem Ergebnis – ausgewertet?

  5. Wurden – und wenn ja, wie und wann – die Angehörigen der Verstorbenen betreut? Sind diese auf Hilfe für Angehörige von Todesopfern, auf Opferberatung oder die psychosoziale Notfallversorgung hingewiesen worden? Welche Hilfen stehen für solche Fälle zur Verfügung?

  6. Trifft es zu, dass Medienvertreter*innen aus Polizeikreisen die Information erhielten, die Verstorbene habe während des Unfalls ihr Handy benutzt und sei abgelenkt worden, vgl. nur BZ vom 30. Januar 2018? Wie verhielt es sich tatsächlich? Wurde der Weitergabe dieser (mutmaßlichen Fehl-)Information an die Medien nachgegangen und wurde diese aufgeklärt? Was wurde getan, um ggf. diese Fehlinformation zu korrigieren?

  7. Wann werden die Angehörigen Akteneinsicht erhalten? Wurde geprüft, ob die Nebenklage auch während des laufenden Verfahrens (teilweise) Akteneinsicht erhalten kann?

  8. Wann fand die erste Vernehmung des Fahrers statt? Inwiefern war die mutmaßliche Alkoholisierung des Tatverdächtigen nicht dabei erkennbar? Wann wurde der Fahrer in der Charité vernommen? Trifft die Aussage zu, es werde nur bei Anlass auf Alkohol kontrolliert? Wenn ja, bei welchen? War der Fahrer schon vor dem Fall durch Alkohol im Dienst auffällig? Wird ermittelt, ob der Fahrer schon vor Fahrtantritt alkoholisiert war?

  9. Gab es eine Beifahrerin; hat diese – und wenn ja, was – ausgesagt? Wurden noch weitere Zeugen zu dem Tatvorwurf vernommen?

  10. Wann wurde der Verdacht der Alkoholisierung polizeibekannt? Wann wurde darüber – welche Funktion – in der Führung informiert?

  11. Wann wurde – aus welchem Grund zum entsprechenden Zeitpunkt – die Patientenakte des Fahrers bei der Charité beigezogen? Was sind die grundsätzlichen Regeln hierfür?

  12. Was wird gegen Alkoholisierung im Dienst getan?

  13. Ist die Parksituation auf dem Mittelstreifen der Grunerstraße grundsätzlich überprüft worden?

Die Angehörigen der auf tragische Weise verstorbenen jungen Frau haben das Recht auf Aufklärung und Antworten auf all ihre Fragen. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, gegen Polizist*innen als Tatverdächtige werde nachlässig ermittelt und erst nach anonymen Hinweisen erforderliche Ermittlungsschritte eingeleitet.

Die Hinweise der Charité auf nachlässige Ermittlungen wiegen schwer. Es ist bedauerlich, wenn der Zeitpunkt der Alkoholisierung nun nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann.

Ich erwarte, dass die Polizeipräsidentin bei jedem Todesfall durch Polizei sofort über alle besonderen Umstände – wie den Verdacht der Alkoholisierung – im Bilde ist. Opferhilfe sollte es nicht nur für Angehörige von Terroropfern geben, sondern auch für Angehörige, die durch tragische Anlässe nahestehende Menschen verloren haben. Wir dürfen die Angehörigen nicht alleine lassen. Dafür erwarte ich Konzepte vom Senat.

Dies scheint ein klassischer Fall für eine*n Unabhängige*n Polizeibeauftragte*n zu sein. Wir als Koalition sollten diese *n nun schnell einrichten.

Der Artikel dazu ist auf der Webseite des Tagesspiegels nachzulesen.

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