Die Auszahlung der Entschädigungen an Polizistinnen und Polizisten, die gesundheitliche Schäden aufgrund ihrer Arbeit in den Schießständen haben, ist angelaufen. Die Beamt*innen erhalten in der Regel zwischen 3.000 und 10.000 Euro der insgesamt zur Verfügung stehenden drei Millionen Euro.
Betroffene konnten einen Antrag auf Entschädigung stellen bei der eigens eingerichteten Kommission, der auch zwei Fachmediziner angehören. Da viele Antragsteller*innen jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung haben, ist die einmalige Zahlung eines symbolischen Beitrags von 1.000 Euro an Beamte, die regelmäßig geschossen haben, zu klären.
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