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Gesetzentwurf Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung, 29. Sitzung AGH

Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist verfassungsrechtlich durchaus strittig, wenn nicht sogar verfassungswidrig. Die Gesetzgebung liegt beim Bund, der ausschließlich zuständig ist für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Das Land ist zuständig für den Verwaltungsvollzug. Hier hat die rot-rot-grüne Regierung Polizei und Feuerwehr mit 345 bzw. 199 Stellen in diesem und weiteren 450 bzw. 340 im nächsten Jahr gestärkt. Außerdem gibt es mehr Stellen beim Staatsschutz sowie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Schießstände sind in der Sanierung, Schutzwesten und Pistolen wurden angeschafft; es gibt mobile Videoüberwachungsanlagen und fünf mobile Wachen, die im Einsatz sind. Wir brauchen mehr Menschen, die für Sicherheit sorgen. Ganz entscheidend hierfür ist, dass die neue Polizeiführung sich der Mammutaufgabe der Polizeiausbildung annimmt. Die Landesregierung passt die Besoldung der 16.000 Polizistinnen und Polizisten an das Bundesniveau an und konnte bereits mehr als 1.000 Beförderungsstellen in diesem Jahr besetzen. Das ist ein riesiger Schritt, den die Polizei verdient hat, die tagtäglich gute Arbeit leistet.

Aufzeichnung RBB

Rede zum Gesetzentwurf der CDU zur Verbesserung der Terrorabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung, 29. Sitzung des AGH, 28. Juni 2018.

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