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Kommentar zur Lockerung der Einschränkungen des Versammlungsrechts

Ich begrüße die Entscheidung des Senats, auch wenn ich mir das schon früher gewünscht hätte. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade erst wieder betont, dass die Freiheit, für Meinungen in der Öffentlichkeit einzutreten, zu den wesentlichen Grundlagen unseres Rechtsstaates gehört. 

Entscheidend ist, dass die Anmelder*innen mit der Versammlungsbehörde kooperieren, den erforderlichen Mindestabstand einhalten und weitere Auflagen des Infektionsschutzes erfüllen. Dafür ist eine Einzelfallprüfung zwingend erforderlich, pauschale Verbote darf es nicht geben.


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