Die rot-rot-grüne Regierung kommt der Fürsorgepflicht für Beamt*innen nach, indem u.a. die Besoldung erhöht und indem besserer Rechtsschutz geleistet wird. Gewalt gegen Polizist*innen ist in jedem Fall abzulehnen. Für die Behauptung Gewalt gegen Polizist*innen könne durch die Abschaffung der individuellen Kennzeichnung verhindert werden, gibt es keinen einzigen belegbaren Fall. Zudem haben die Polizist*innen die Wahl zwischen des Tragens Ihres Namens oder einer Nummer, die nach einem gewissen Zeitraum getauscht wird.
Aufzeichnung RBB
Rede zum AfD-Antrag zur Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete, 38. Sitzung des AGH, 07. März 2019.
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