Zur Einsetzung einer*s Bürgerbeauftragten will die rot-rot-grüne Regierung Ende Oktober einen Gesetzesentwurf vorlegen. Die Funktion soll die einer*s Polizeibeauftragten einschließen sowie Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Beschwerden über die Polizei als auch für Polizistinnen und Polizisten für die Meldung von Missständen innerhalb der Sicherheitsbehörden sein. Ziel ist die Einsetzung bis Anfang 2020, schon 2019 stehen im Haushalt 200.00 Euro zur Vorbereitung entsprechender Strukturen bereit. Ebenfalls 2019 sollen Bürgervereine und Polizeigewerkschaften einbezogen und eine öffentliche Debatte geführt werden. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Thüringen oder Baden-Württemberg haben bereits gute Erfahrungen mit Beauftragten mit ähnlichen Zuständigkeiten. In Berlin soll der/die Beauftragte dem Parlament untergeordnet sein und somit unabhängig agieren können und aktiv werden, wenn Vorfälle nicht befriedigend aufgeklärt werden können, bei größeren Problemen moderieren und auch innerhalb der Polizei ermitteln und dem Parlament Bericht erstatten.
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