Videoüberwachung – Rede im Plenum vom 12. Januar 2017

Eine flächendeckende, anlasslose Videoüberwachung schafft keine Sicherheit – und wäre ein schwerer Eingriff in die Bürgerrechte. Diese Position teilen lagerübergreifend Sicherheitspolitiker*innen und Bürgerrechtler*innen von FDP, Grünen, Linkspartei und SPD im Abgeordnetenhaus. Videoüberwachung kann höchstens punktuell und anlassbezogen Sinn machen – im Vertrauen auf unsere Polizei, die Sinn und Nutzen von Videoüberwachung realistisch einschätzt.

Meine Rede im Plenum des Berliner Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2017 anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfes der CDU.

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