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Rechtsextreme Anschlagserie in Neukölln aufklären

Die Ermittlungsbehörden stehen unter Druck, die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln aufzuklären. Gleichzeitig gibt es Ungereimtheiten bei der bisherigen Arbeit des Staatsschutzes, die den Verdacht nähren, dass es zur Weitergabe von Informationen an die rechtsextreme Szene in Neukölln kam. Deshalb fordern wir eine*n unabhängige*n Ermittler*in für die rechtsextreme Anschlagsserie, der insbesondere die fehlende Warnung im Fall eines Brandanschlags und beim mutmaßlichen Treffen eines einschlägig bekannten Neonazis mit einem Mitarbeiter des LKA’s untersucht.

Die Polizei darf sich nicht dem Anschein aussetzen, zu wenig gegen Rechtsextremismus in den eigenen Reihen zu tun. Sie soll unsere demokratischen Werte, die Weltoffenheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verteidigen. Deswegen muss gegen Feinde der Demokratie in den eigenen Reihen entschlossen gehandelt werden. Dafür schlagen wir neben der/dem Sonderbeauftragten in einem Sieben-Punkte-Plan vor, verfassungsfeindliche Verstöße konsequent zu erfassen, Vorgesetzte zu verpflichten, Meldungen über Verdachtsmomente zu machen, eine Studie zu verfassungsfeindlichen Einstellungen zu erstellen, Kennverhältnisse von Mitarbeiter*innen, die mit rechtsextremen Inhalten auffällig geworden sind zu untersuchen, endlich eine*n Polizeibeauftragte*n einzuführen und offen mit verfassungsfeindlichen Einstellungen in den eigenen Reihen umzugehen.”

Dafür schlagen wir vor:

1. Ein*e Sonderbeauftragte*r für Neukölln

Der Senat setzt eine*n unabhängige*n Sonderbeauftragte*n – nach dem Vorbild des Sonderbeauftragten zum Terroranschlag am Breitscheidplatz Bruno Jost – ein, der unverzüglich die Vorkommnisse in Neukölln untersucht. Dazu gehören die Umstände und Abläufe im Fall der unterlassenen Warnung beim Brandanschlag auf den Bezirksverordneten der Linken. Dazu gehört die Untersuchung der Umstände des mutmaßlichen Treffens eines Mitarbeiters des LKA mit dem Neonazi Sebastian T. in einer Neuköllner Kneipe. Der Sonderbeauftragte soll dem Innenausschuss bis Ende März 2020 berichten und auch der Frage nachgehen, ob Maßnahmen gegen verdächtige Personen von Mitarbeiter*innen des LKA‘s unterlaufen wurden.

2. Erfassung von verfassungsfeindlichen Verstößen

Bislang sind die meisten der genannten Fälle nur über Recherchen von Medien bekannt geworden. Senat und Polizeiführung selber führen keine Statistiken. Im Juli 2019 kündigte die Polizeipräsidentin auf die Forderung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen an, rechtsextreme Taten in der Polizei zu erfassen. Dies ist auch erforderlich um einen aktuellen Stand und die Entwicklung von verfassungsfeindlichen Vorkommnissen in der Berliner Polizei zu haben. Um dem Neutralitätsgebot gerecht zu werden, schlagen wir die Erfassung aller verfassungsfeindlichen und menschenverachtenden Vorkommnisse in der Polizei vor.

3. Disziplinarrecht – Verantwortung für die Vorgesetzten

Die Durchsetzung von rechtsstaatlichen Regeln gelingt nur, wenn die Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen verfassungsfeindliche Vorkommnisse melden. In einigen Fällen, wie bei der in einer Chat-Gruppe geposteten verfassungsfeindlichen Symbolik („88“) gab es eine solche Meldung nicht. Diese kam nur durch einen Zufallsfund im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Nachbereitung des Terroranschlags am Breitscheidplatz zu Tage. Wir brauchen eine aufmerksame Kultur in der Polizei an der Basis, die bei verfassungsfeindlichen Äußerungen vom ersten Moment an einschreitet sowie die Möglichkeit Meldungen anonym abzugeben.

4. Studie über verfassungsfeindliche Einstellungen innerhalb der Polizei

Die Gründe für verfassungsfeindliche Einstellungen in der Polizei müssen untersucht und transparent beraten werden. Warum werden insbesondere rechtsextreme Vorkommnisse bekannt? Gibt es auch Einstellung aus anderen Phänomenbereichen? Wie lange und wie verfestigt sind diese? Bei wem liegen sie vor? Hat die konkrete Arbeitssituation etwas damit zu tun? Was sind erfolgversprechende Ansätze, um diesen entgegen zu wirken?

5. Untersuchung von Kennverhältnissen

Der Verfassungsschutz warnt seit längerem vor einer höheren Vernetzung von rechtsextremistischen Gruppen. Diese ist auch in der Berliner Polizei nicht ausgeschlossen. Insbesondere das Hannibal-Netzwerk und die täglich neuen Erkenntnisse über das sog. Kreuz-Netzwerk haben gezeigt, wie schnell es zu eingeschworenen Verbindungen von Rechtsextremist*innen im Militär und bei der Polizei kommen kann. Es ist fahrlässig sich darauf zu verlassen, es handele sich um wenige Einzelfälle, weil keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Die Gefahr eines rechtsextremen Netzwerks ist nicht zu unterschätzen; sehr wahrscheinlich ist, dass sich Rechtsextreme innerhalb der Polizei auch in kleinen Gruppen vernetzen. Die Polizei ist deshalb aufgefordert, Umgangs-, Vertrauens- und Kennverhältnisse von Polizist*innen, die mit verfassungsfeindlichen Einstellungen aufgefallen sind, abzuklären.

6. Polizeibeauftragte*r mit Ermittlungskompetenzen

Für Fälle wie die bereits aufgeführten, ist ein*e unabhängige* Polizeibeauftragte*r eine sinnvolle Anlaufstelle. Diese muss eigenständige Ermittlungskompetenzen haben und mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei sprechen können. Deswegen ist es dringend erforderlich noch dieses Jahr das Gesetz für eine*n unabhägige*n Beauftragte*n für Bürger*innen- und Polizeiangelegenheiten umzusetzen, wie unsere Fraktion vorgeschlagen hat.

7. Kritikkultur – Offener Umgang

Wir erwarten, dass die Polizeiführung die in Rede stehenden Fälle aktiv aufklärt und das Parlament in geeigneter Form über den Sachverhalt und die Rechtsfolgen umfassend unterrichtet wird, auch über wesentliche Fälle, die noch nicht über Medienrecherchen bekannt geworden sind. Wichtig ist, dass die große Zahl demokratischer und engagierter Polizistinnen und Polizisten dazu ermutigt werden, offen, fair und transparent auf verfassungsfeindliche Vorkommnisse aufmerksam zu machen. Vielfach – in leichten, unbedachten, missverständlichen, Fällen – möge dafür ein persönliches Gespräch unter Kolleg*innen genügen; manchmal ist die Mitteilung an eine*n Vorgesetzte*n unumgänglich. Entscheidend ist, dass offen miteinander gesprochen wird und Personen, die berechtigte Hinweise gemacht haben, gewürdigt werden und keine Nachteile zu befürchten haben.

Benedikt Lux & June Tomiak, 18. September 2019

Das Papier ist auch auf der Webseite der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Abgeordnetenhaus zu finden.

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