Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl im Internet passieren tausendfach. Daher ist es richtig und wichtig, dass wir die Verbraucher*innen stärken, die Unternehmen in die Pflicht nehmen Forderungen zu prüfen, dass wir diejenigen die Rechtsschutz brauchen gegen diese Übermacht an Forderungen stärken und auch, dass Inkassounternehmen zahlen müssen für den gegnerischen Anwalt.
Der Antrag, der dazu gemeinschaftlich auf den Weg gebracht wird, ist ein sehr sorgfältiger, genauer Eingriff in die Vertragsfreiheit, der achtsam abgewogen wird.
Aufzeichnung RBB
Rede zum Antrag der CDU-Fraktion “Bundesratsinitiative zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls”, 38. Sitzung AGH, 07. März 2019.
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