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Al-Quds Demonstration am 09. Juni, 26. Sitzung AGH

Die Haltung und Meinung, die auf der al-Quds Demonstration am 09. Juni vorgetragen wird, verurteilen wir und ich bin dankbar, dass die Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, der SPD, den Linken, der CDU und der FDP wieder zu einer Gegendemonstration aufrufen. Wie auch in den vergangenen Jahren werden dem wieder mehr Menschen nachkommen, als diejenigen, die ihren Israelhass in Berlin aussprechen wollen. Ich freue mich festzustellen, dass trotz der aufwühlenden Debatte Einigkeit zu pro Israel herrscht. Das lebendige jüdische Leben in unserer Stadt ist ein Schatz, welchen wir für immer bewahren müssen. Wir müssen es gegen gestiegene Übergriffe schützen und das zeigen wir auch am al-Quds Tag. Doch auch die hier lebenden Iranerinnen und Iraner sind ein Schatz und viele von ihnen können bezeugen, dass der islamistische Israelhass falsch ist.

Es ist richtig, die Demonstration nicht zu verbieten, sondern einen schärferen Maßstab anzulegen. Die Polizei macht tolle Arbeit und hat zusammen mit der Versammlungsbehörde ein sehr scharfes Auflagenrecht erteilt. Das Verbrennen von Flaggen wird nicht geduldet, sondern mit Auflage unter Strafe gestellt. Hassbotschaften, Gewaltverherrlichung sowie Fahnen der Hisbollah und verwandter Organisationen sind auf dieser Demonstration verboten.

Aufzeichnung: RBB

Rede in der Debatte über den AfD-Antrag zur Verurteilung der Demonstration anlässlich des al-Quds-Tages, 26. Sitzung des AGH, 17. Mai 2018

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