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Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG)

Die rot-rot-grüne Koalition hat einen umfassenden Entwurf zur Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) vorgelegt. Während der Bund und die Länder in den letzten Jahren hauptsächlich verschärften, schlagen wir in Berlin einen guten Ausgleich zwischen Bürger*innenrechten und Polizeikompetenzen vor.

Dazu gehören Überwachungsmöglichkeiten unter strengen Auflagen im Kampf gegen Terrorismus, Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Rechtsschutz für Polizist*innen, wenn diese Schüsse abgeben müssen. Wir werden jedoch keine Fußfesseln, keinen fristlosen Unterbindungsgewahrsam und keine flächendeckende Videoüberwachung einführen.

Wir setzen uns für Bürger*innenrechte ein, stärken den Opferschutz, stellen klar, dass Racial Profiling verboten ist und schränken verdachtsunabhängige Kontrollen ein. Wir stärken die Persönlichkeitsrechte Trans- und intergeschlechtlicher Personen, sorgen dafür, dass Prostitution kein Grund mehr für Kontrollen und Wohnungsbetretungen ist und fördern auch die Verkehrssicherheit.

Mehr zu diesem Thema erfahrt Ihr in meiner Rede zur Begründung des neuen ASOG und hier: https://gruene-fraktion.berlin/pressemitteilungen/rot-rot-gruen-modernisiert-das-asog/

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