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Freistellung ehrenamtlich Engagierter im Brand- und Katastrophenschutz – 41. Sitzung AGH

Der auf den Weg gebrachte Staatsvertrag regelt die bezahlte Freistellung von ehrenamtlich Engagierten bei der Berliner Feuerwehr und im Katastrophenschutz, die in Brandenburg tätig sind.

Mein ausdrücklicher Dank für Ihren Einsatz gilt den Kameradinnen und Kameraden bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk, der DLRG, dem Malteser Hilfsdienst e.V., dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfallhilfe sowie dem Arbeiter-Samariter-Bund.

Aufzeichnung RBB

Rede zum Staatsvertrag zur Freistellung ehrenamtlich Engagierter im Brand- und Katastrophenschutz, 41. Sitzung AGH, 09. Mai 2019.

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