Prüfung der Mindestgröße für Polizeibewerber*innen

Seit 2013 wurden mehr als 400 Bewerberinnen und Bewerber bei der Berliner Polizei abgelehnt, weil sie nicht die erforderliche Mindestgröße von 1,60m für Frauen und 1,65m für Männer erfüllt haben. Der akute Personalmangel könnte nun zu einer Lockerung dieser Regelung führen. Die Gewerkschaft der Polizei steht dem positiv gegenüber, da sich die körperliche Eignung nicht allein durch die Körpergröße bestimmt lasse. Die Innenverwaltung prüft nun die bestehende Regelung.

In Brandenburg wurde die Voraussetzung der Mindestgröße für Bewerber*innen der Polizei im letzten Jahr geändert.

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