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Berliner Polizei hat Zugriff auf mehr als 100 Datenbanken

Gute Informationen sind entscheidend für einen erfolgreichen Polizeieinsatz. Zu wissen, ob jemand eine Waffe hat oder gewalttätig ist, ist zum Schutz der Einsatzkräfte unerlässlich.

Bei fast allen der 103 Datenbanken bzw. PHW/EHW (Personengebundenen bzw. Ermittlungsunterstützenden Hinweisen) ist aber der Rechtsschutz für die Betroffenen höchst problematisch. Sie müssten aktiv gegen die Speicherung vorgehen, da sie nicht informiert werden, dass Informationen über sie gespeichert sind. Was ist, wenn sich die Grundlage für die Speicherung von heute auf morgen ändert?

Außerdem scheint es aktuell kein klares Verfahren zu geben, um den Grund für weitere Speicherungen zu überprüfen. Am schwierigsten und möglicherweise sehr übel für die Betroffenen ist dies bei den Hinweisen „Betäubungsmittelkonsument“, „Psychische- Verhaltensstörung“ und „Ansteckungsgefahr“: Alle drei Eigenschaften können nur in einer sehr kurzen Phase eines Menschenlebens auftauchen, aber sehr lange bei der Polizei gespeichert sein, ohne das man es weiß. Dennoch kann dadurch eine normale Verkehrskontrolle schnell zu einer intensiven Durchsuchung des ganzen Autos führen.

Zudem gibt es auch rassistisch geprägte Datenbanken (des Bundes), die inakzeptabel sind, wie etwa „Mekong“, als ob jeder Zigarettenschmuggel einen Bezug zu dem südostasiatischen Fluss hat. Auch Datenbanken mit rein nationalen Zuschreibungen, sind höchst problematisch.

Meine Anfrage zu den Datenbanken findet Ihr hier: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-23777.pdf

Meine schriftliche Anfrage zu den Datenbanken ist auf der Webseite des Abgeordnetenhauses abrufbar.

Mehr zu dem Thema bieten die Artikel von netzpolitik.org und der BZ.

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