Offener Vollzug für Sicherungsverwahrte

Die Pläne für den Offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte sind richtig. Das Bundesverfassungsgericht und das Berliner Strafvollzugsgesetz gehen davon aus, dass selbst die schlimmsten Straftäter eine zweite Chance verdient haben. Die Justizverwaltung setzt das zu Recht um. Selbst Sicherungsverwahrte dürfen irgendwann unter strengen Voraussetzungen wieder in Freiheit leben. Zwingende Bedingung muss hierfür aber eine erfolgreiche Therapie sein und die Möglichkeit im Gefängnis an sich zu arbeiten. Wenn diese Bedingungen stimmen und Sicherungsverwahrte so bewogen werden, nachweislich an sich zu arbeiten, sind die Pläne für den Offenen Vollzug ein echter Sicherheitsgewinn.

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