Die Pläne für den Offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte sind richtig. Das Bundesverfassungsgericht und das Berliner Strafvollzugsgesetz gehen davon aus, dass selbst die schlimmsten Straftäter eine zweite Chance verdient haben. Die Justizverwaltung setzt das zu Recht um. Selbst Sicherungsverwahrte dürfen irgendwann unter strengen Voraussetzungen wieder in Freiheit leben. Zwingende Bedingung muss hierfür aber eine erfolgreiche Therapie sein und die Möglichkeit im Gefängnis an sich zu arbeiten. Wenn diese Bedingungen stimmen und Sicherungsverwahrte so bewogen werden, nachweislich an sich zu arbeiten, sind die Pläne für den Offenen Vollzug ein echter Sicherheitsgewinn.
Verwandte Artikel
Foto: Rainer Kurzeder
Danke, Tschüss und Auf Wiedersehen!
Seit 2006 war ich für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Mitglied des Abgeordnetenhaus von Berlin. Von 2006 bis 2016 waren wir GRÜNEN in der Opposition; von 2012 bis 2016…
Weiterlesen »
Foto: Britta Pedersen/dpa
Mein Interview mit der Berliner Zeitung
Politische Mandate sind zum Glück kein Eigentum, sondern geliehen und weshalb es sich lohnt für die grüne Idee zu streiten. Mein Take zum Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus finden Sie im…
Weiterlesen »
DANKE für 28,6%!
Ich möchte mich herzlich bei den 6.353 Menschen bedanken, die in Steglitz die grüne Idee und mich gewählt haben. Danke an alle Wähler*innen und Unterstützer*innen in diesem Winterwahlkampf. Hier findet…
Weiterlesen »