Berlin stärkt Feuerwehr

Seit Regierungsbeginn konnte die rot-rot-grüne Koalition bereits viele Verbesserungen für die Beschäftigten und die materielle Ausstattung der Berliner Feuerwehr umsetzen.

Die Besoldung für alle Berliner Beamt*innen wurde 2017 um über 2,6 Prozent und 2018 um 3,2 Prozent erhöht und soll bis zum Jahr 2021 an den Bundesdurchschnitt angeglichen sein. Zudem wird das Weihnachtsgeld weiter steigen und das Datum der Besoldungserhöhungen schrittweise bis 2021 auf den 01. Januar vorgezogen. Die Kostendämpfungspauschale bei der Krankenbeihilfe wurde bereits abgeschafft.

In Zusammenarbeit mit der Berliner Feuerwehr und den Gewerkschaften konnte am 30. April 2018 eine Vereinbarung zur Verbesserung der Arbeitssituation bei der Berliner Feuerwehr geschlossen werden. Alle darin vereinbarten Punkte hat der Senat nun umgesetzt.

  • Die Feuerwehrzulage soll rückwirkend zum 01. Januar 2018 auf
    133,75 Euro erhöht, gleichzeitig der Kreis der Berechtigten um rund 350 Personen erweitert werden. Die Zulage wird zudem der Höhe nach prozentual an die Besoldungserhöhungen des Landes Berlin geknüpft. Der entsprechende Gesetzesentwurf befindet sich in der Senatsabstimmung.  
  • Alle bis zum 30. April 2018 geleisteten Überstunden der Feuerwehrleute werden ab dem 31. August 2018 in drei Phasen ausbezahlt. An die 2.300 Beschäftigte der Feuerwehr wurden mit der Septemberbesoldung daher 5,4 Millionen Euro zusätzlich ausgezahlt zur Abgeltung der geleisteten Überstunden. Aus rechtlichen Gründen dürfen die Überstunden (88 Prozent) nur faktorisiert ausgezahlt werden, weswegen der Differenz in Form von Sonderurlaub innerhalb von drei Jahren abgegolten wird.      
  • Seit dem 01. Mai. 2018 gilt bei der Berliner Feuerwehr die 44-Stunden-Woche, statt der bisherigen 48-Stunden-Woche. Damit ist sie die erste Berufsfeuerwehr Deutschlands, bei der die 44-Stunden-Woche in einem 12-Stunden-Schichtrhythmus absolviert wird. Diese Forderung stammt vom Personalrat der Feuerwehr, aufgrund des enorm hohen Krankenstandes, der vor allem durch die sonst üblichen 24-Stunden-Dienste verursacht wurde.
  • Die Notfallsanitäter*innen werden in die Entgeltgruppe KR 7a des Tarifvertrages für das Pflegepersonal im Öffentlichen Dienst der Länder eingruppiert, was in etwa E8 entspricht, im Gegensatz zur vorherigen Eingruppierung in E6. Die Fachlehrer*innen bei der Aus- und Fortbildung werden nun statt in E9 in E10/E11 eingruppiert. Das steigert die Attraktivität dieser Berufe deutlich und wendet den Abgang der ausgebildeten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ab.
  • Mit dem Ziel einer besseren Steuerung der Notrufe und einem effektiveren Einsatz vorhandener Ressourcen, wird Ende 2018 eine Kampagne zur angemessenen Nutzung des Notrufes durch die Bevölkerung gestartet.
  • Im Rahmen des aktuellen Doppelhaushalts 2018/2019 werden 376 Stellen bei der Feuerwehr aufgewertet. Allein 2018 werden somit etwa 200 Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes befördert, die viele Jahre vergebens darauf gewartet haben, hauptsächlich aus dem mittleren feuerwehrtechnischen Dienst.
  • Die wachsende Stadt bringt auch für die Berliner Feuerwehr Herausforderungen mit sich. So musste sie 2017 zu mehr als 458.000 Einsätzen ausrücken. Aus diesem Grund sieht der Doppelhaushalt 2018/19 354 zusätzliche Stellen für die Feuerwehr vor; 294 im feuerwehrtechnischen Dienst und 60 für Expertinnen und Experten sowie Verwaltungsbeamtinnen und -beamte.
  • Im Jahr 2017 haben 195 junge Frauen und Männer ihre Ausbildung in der Berliner Feuerwehr- und-Rettungsdienst-Akademie in Schulzendorf begonnen, für 2018 und 2019 ist die Einstellung von jährlich ca. 275 Anwärterinnen und Anwärtern im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst vorgesehen. Damit sind die Kapazitäten in  Schulzendorf komplett ausgelastet und die Berliner Feuerwehr erhält gut ausgebildete Nachwuchskräfte die den Altersdurchschnitt sukzessive reduzieren und die vorhandenen Beschäftigten bei Ihrer Arbeit unterstützen.

Der Fuhrpark der Berliner Feuerwehr wird mit insgesamt 94 neuen Fahrzeuge ausgestattet. Die für 2018 geplanten Beschaffungen sind ausgeschrieben und die Aufträge bereits erteilt. Es geht vor allem um zwei Lösch-Hilfeleistungsfahrzeuge und eine Drehleiter, 20 Notarzteinsatzfahrzeuge und 56 Rettungswagen. Zusätzlich hat die Senatsverwaltung für Finanzen in 2018 zusätzliche Mittel für folgende Beschaffungen bewilligt:

  • 12 Lösch-Hilfeleistungsfahrzeuge
  • 1 Rüstwagen
  • 1 Drehleiter
  • 1 Rettungswagen Schwerlast
  • 1 Mehrzweckboo t

Der finanzielle Umfang dieser Investitionen in Fahrzeuge beträgt damit für 2018/19 etwa 26 Millionen Euro.

Mit den aufgeführten Verbesserungen für die Beschäftigten der Berliner Feuerwehr und deren Ausstattung können dennoch nicht alle Bedarfe und Wünsche erfüllt werden. Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge der Feuerwehr bleibt sehr hoch, so dass auch in den Folgejahren weiter investiert werden muss. Doch die Berliner Feuerwehr ist und bleibt handlungsfähig.

Der Senat ist bestrebt, die Situation bei der Berliner Feuerwehr im Rahmen der laufenden Legislatur weiter nachhaltig zu verbessern und den Dialog mit der Berliner Feuerwehr und den Gewerkschaften zur Situation bei der Feuerwehr weiterzuführen. Im bereits vereinbarten nächsten Gespräch Ende September 2018 geht es um die Aus- und Weiterbildung bei der Berliner Feuerwehr.

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