Veranstaltungsbericht: Polizeibeauftragte/r für Berlin

Am 5. September 2016 traf sich die Grüne Fraktion, die Links- und Piratenfraktion mit fast 20 Expertinnen und Experten – insbesondere aus dem Bürgerrechtsspektrum – um Ihren gemeinsamen Gesetzentwurf zur Einführung einer/ eines Polizeibeauftragten zu diskutieren und weiterzuentwickeln.

Den Gesetzentwurf, der bei dem Fachgespräch diskutiert wurde, hatten die Grünen Ende Mai 2016 gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktion ins Parlament eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollten Empfehlungen internationaler Organisationen und deutscher Menschenrechtsorganisationen nach mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit bei der Polizei umgesetzt werden. Zudem entspricht der Vorschlag einem modernen Verständnis von der Polizei mit gutem Beschwerdemanagement und offener Fehlerkultur. Die Verabschiedung scheiterte jedoch am Widerstand der Regierungsfraktionen unter Führung der CDU.

Die Einführung einer/ eines Polizeibeauftragten ist ein wichtiges Anliegen der Grünen und wird daher auch in der kommenden Legislaturperiode nach der Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2016 eine Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund sollte der Gesetzentwurf mit den anwesenden ExpertInnen besprochen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung eingeholt werden.

Der Einladung war neben zahlreichen Vertretern von Menschenrechtsorganisationen und einzelnen HochschullehrerInnen auch Dieter Burgard, der Beauftragte für die Landespolizei in Rheinland-Pfalz, gefolgt. In Rheinland-Pfalz wurde das Amt 2014 ebenfalls unter Mitwirkung der Grünen Fraktion eingeführt. Rheinland-Pfalz ist das erste deutsche Bundesland, in dem per Gesetz ein/e Polizeibeauftragte/r eingeführt wurde. Um so wegweisender sahen es alle Anwesenden, dass Burgard von einer hohen Anerkennung und Akzeptanz seiner Tätigkeit und zahlreichen Erfolgen berichten konnte. So habe er im Jahr 2014 80 Beschwerden (20 von PolizistInnen) verzeichnet, im Jahr 2015 bereits 101 (40 von PolizistInnen). Im Jahr 2015 seien 17 Eingaben einvernehmlich gelöst worden, 13 seien zwischen den Beteiligten ungelöst geblieben. Er habe die Erfahrung gemacht, so Burgard, dass vielen BürgerInnen bei Konfliktsituation mit der Polizei v.a. auch der nachträgliche Dialog wichtig sei. Er begrüße daher den Berliner Gesetzentwurf.

Auch die anderen Anwesenden sprachen sich durchweg für die Einrichtung einer/ eines Polizeibeauftragten aus. Am Gesetzentwurf wurde vor allem positiv hervorgehoben, dass er der/ dem Polizeibeauftragten eine starke Unabhängigkeit gewährt und die/ der Beauftragte die Möglichkeit haben soll, auch parallel zu einem Straf- oder Disziplinarverfahren zu ermitteln. Letzteres war vielen Beteiligten besonders wichtig. Umstrittener war hingegen die Frage, ob die/ der Polizeibeauftragte auch als Ansprechpartner für PolizistInnen dienen und für deren Anliegen tätig werden soll, so wie es der Gesetzesentwurf vorsieht. Zum Teil wurde die Befürchtung deutlich, die Rolle als AnsprechpartnerIn für die BürgerInnen könnte hierdurch zu stark in den Hintergrund rücken. VertreterInnen der Polizeigewerkschaften und der Polizeipräsident konnten sich hierzu nicht äußern. Sie waren der Einladung zum Fachgespräch nicht gefolgt.

Mit der Beteiligung am Gesetzentwurf folgen wir Berliner Grünen dem Vorbild einiger anderen Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, wo unter grüner Regierungsbeteiligung entsprechende Gesetze verabschiedet wurden. Zudem haben die Grünen auch im den Bundestag einen Antrag zur Einführung einer/s Polizeibeauftragten eingebracht.

Mitschnitt der Veranstaltung:

Gesetzentwurf

Homepage des Beauftragten für die Landespolizei in Rheinland-Pfalz

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