Sowohl durch große Unglücke, Katastrophenfälle oder Terroranschläge rückt die psychosoziale Notfallversorgung immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Sowohl bei Katastrophen, als auch Unglücksfällen des alltäglichen Lebens, sind Opfer, Angehörige und Einsatzkräfte psychischen Belastungen ausgesetzt. Durch den am Donnerstag zum ersten mal im Abgeordnetenhaus diskutierten Entwurf für das Psychosoziale Notfallversorgungsgesetz Berlin (PSNVG Bln) wollen wir mehr Strukturen für die Notfallversorgung schaffen und bestehende besser koordinieren.
Durch die Einführung eines/einer Landesbeauftragten für psychosoziale Notfallversorgung, sollen die einzelnen Maßnahmen besser koordiniert und Doppelstrukturen vermieden werden. Psychische Folgen für Opfer und Betroffene sollen insgesamt gemindert werden – sowohl bei großen Unglücken, als auch bei alltäglicheren Unglücksfällen wie Verkehrsunfällen, Suizide, plötzliche Todesfälle oder sonstige Unglücksereignisse.
Den kompletten Gesetzesentwurf findet ihr hier: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-3611.pdf
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