Jetzt ist es amtlich! Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) finden zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 statt. Übermorgen werden alle demokratischen Fraktionen die Änderungen im Wahlgesetz beschließen, um Wahlen und die Aufstellung der Kandidierenden während der Pandemie verantwortungsvoll zu ermöglichen.
Das Wahlrecht ist ein ganz fundamentales Recht in einer demokratischen Gesellschaft. Freie Wahlen sind keine Selbstverständlichkeit. Wir können in einigen Ländern beobachten, was passieren kann, wenn Wahlen nicht sicher und vertrauensvoll oder – in den Worten des Grundgesetzes – allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sind.
Zur Zeit ist es angezeigt, große Versammlungen in engen Räumen über längere Zeit zu vermeiden. Kleine Parteien oder Einzelbewerber können nicht wie sonst durch volle Straßen ziehen und Unterschriften für Ihre Wahl sammeln. Deswegen haben SPD, CDU, LINKE, GRÜNE, FDP die Hürden für den Antritt zur Wahl gesenkt:
→ Statt wie bisher 2200 Unterschriften für eine Landesliste brauchen Parteien jetzt nur die Hälfte. Um für die BVVs antreten zu dürfen, sind nur noch 100 statt 185 Unterschriften nötig. Einzelne Wahlkreisbewerber brauchen 25 statt 45 Unterstützungen
→ Es werden digitale Vorwahlen, auch in Verbindung mit Urnen- und Briefwahlen grundsätzlich ermöglicht. Die Schlussabstimmung muss aber schriftlich sein.
→ Sollten die Infektionen so steigen, dass eine Präsenzwahl gesundheitlich nicht zu verantworten ist und die Bundestagswahl eine reine Briefwahl werden, so werden auch die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen – ausnahmsweise – als reine Briefwahl stattfinden.
Die Umsetzung der Wahlrechtsreform wird nicht einfach. Deshalb erwarte ich eine aktivere Rolle des Senats von Berlin und der Landeswahlleitung. Offene Fragen sind zum Beispiel, welche Mindestanforderungen muss es an digitale Vorwahlen geben? Wie ist das bei Stichwahlen? Wie werden Wahlurnen gesichert?
Außerdem müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere an die Öffentlichkeit der Wahl, Mindestrechte für Wahlbewerber*innen und Mitglieder von Parteien beachtet werden. D
as neue Landeswahlgesetz: https://www.parlament-berlin.de/…/vorgang/iso18-0380-v.pdf
Hier Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrecht:DFR – BVerfGE 41, 399 – Wahlkampfkostenpauschale (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv041399.html)
DFR – BVerfGE 89, 243 – Kandidatenaufstellung (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089243.html)
DFR – BVerfGE 123, 39 – Wahlcomputer (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv123039.html)
Ein Artikel aus der Berliner Morgenpost: https://www.morgenpost.de/…/Berliner-Parteien-einigen…
Vielen Dank an Petra Vandrey und Daniel Wesener!
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