Viele Berlinerinnen und Berliner fordern eine Einschränkung der übermäßigen Böllerei mit vielen Verletzten und Angriffen auf Polizei und zunehmend auch Rettungskräfte. In der Innenverwaltung werden mögliche Lösungen erörtert, gemeinsam mit den Bezirken, die die Lage vor Ort besser kennen. Eine Einschränkung ist sinnvoll, ein Verbot eher schwer um- und durchzusetzen. Denkbar ist ein Verkauf von Feuerwerk erst ab dem 30. oder 31. Dezember. Das muss jedoch in Zusammenarbeit mit dem Bund erarbeitet werden. Da Verkaufsverbote immer auch einen Schwarzmarkt schaffen, muss dies im Blick behalten und etwaige Risiken, die Verkaufsverbote schaffen, kalkuliert werden.
Beitrag in der Abendschau vom 31.01.2018.
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