5. Jahrestag des Attentats am Breitscheidplatz

Durch den Anschlag am 19. Dezember 2016 starben 13 Menschen und mehr als 67 Menschen wurden zum Teil schwerstens verletzt. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind auch heute – fünf Jahre später – bei den Familien, Angehörigen und Freundinnen und Freunden, die ihre Liebsten durch diese terroristische Tat im Herzen Berlins verloren haben.

Wir denken an die Ersthelferinnen und Ersthelfer, welche sich um schwerstverwundete Menschen gekümmert haben und unmittelbare Ansprechpartner waren. Wir wissen, dass dieses schreckliche Ereignis und die furchtbaren Bilder tiefe seelische Spuren und Traumata hinterlassen haben. Die Notfallseelsorge kümmerte sich am Abend des Anschlags und darüber hinaus intensiv um die Menschen. Die Einsatz- und Rettungskräfte in Berlin sowie die umliegenden Krankenhäuser leisteten eine unermüdliche Arbeit. Sie retteten Menschenleben, sicherten den Tatort ab und nahmen die Ermittlungen auf.

Wir wissen, dass auch viele der eingesetzten Einsatz- und Rettungskräfte bis heute die Bilder dieses Abends vor Augen haben. Zum Zeitpunkt der Tat wurde der Terrorist von den Behörden nicht mehr beobachtet, obwohl er nach wie vor gefährlich war. Das darf sich nicht wiederholen. Die Behörden müssen aus ihren Fehlern lernen: Informationen schnell auswerten, vernetzter denken, eine offene Ermittlungskultur pflegen, demokratische Kontrolle leben, sich selbst kritisch hinterfragen und weniger vorgefertigten Pfaden folgen.

Wir sind es allen Opfern und ihren Angehörigen schuldig, Lehren aus diesem Attentat zu ziehen. Am 14. Juli 2017 hat sich der Untersuchungsausschuss zum Breitscheidplatz im Berliner Abgeordnetenhaus konstituiert und in den folgenden vier Jahren 92 Zeugen und Sachverständige angehört und vernommen. Die parlamentarische Aufarbeitung durch den Untersuchungsausschuss wurde am 9. August 2021 mit dem Abschlussbericht beendet.

Für uns als Rot-Grün-Rot ist klar, dass die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Berichts in der neuen Legislaturperiode umgesetzt werden müssen. Insbesondere wollen wir die Opferhilfe und den Opferschutz weiter stärken. Dafür haben wir in Berlin als erstes Bundesland die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) durch ein Gesetz auf eine rechtliche Grundlage gestellt und damit die psychologische Betreuung von Notfallopfern, Angehörigen, Hinterbliebenen und Zeug*innen endlich verbessert. Bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz wurde zudem eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene von terroristischen Anschlägen und Großschadensereignissen eingerichtet. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.

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