Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde 2000 verabschiedet und ist das wichtigste Rechtsinstrument, um eine ökologisch ausgerichtete und umfassende Gewässerschutzpolitik in ganz Europa zu integrieren.
2021 ist die dritte Zyklusphase der WRRL angebrochen. Bis zum Ende des Jahres 2027 sollen alle Gewässer einen „guten Zustand“ erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es auch bei den Berliner Gewässern noch einiges zu tun. Große Aufgabenfelder liegen bei der Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, den Maßnahmen auf Kläranlagen sowie Maßnahmen im Bereich der Misch- und Trennkanalisation und der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung.
Klar ist jetzt schon: Die Umsetzung der WRRL wird nicht fristgerecht erfolgen. Das bedeutet womöglich, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten könnte. Das könnte nicht nur teuer für den Berliner Haushalt werden, sondern auch ökologisch gesehen. Um so wichtiger ist es entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um eine nachhaltige Wasserversorgung auch in Zukunft für Berlin gewährleisten zu können. Der Klimawandel mit zunehmende Extremwetterereignissen und die Trinkwasser-Bedarfsentwicklung der wachsenden Stadt stellen Berlins Wasserversorgung vor große Herausforderungen.
Hier finden Sie meine Schriftliche Anfrage vom 24.01.2022 und der Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 02.02.2022.
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