Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die Polizei die Liste der kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) veröffentlicht. Zu diesen Orten gehören der Alexanderplatz, Leopoldplatz, Kleiner Tiergarten, Schöneberg-Nord (Bereich Nollendorfplatz und Teile des Regenbogenkiezes), Görlitzer Park, Kottbusser Tor, Warschauer Brücke, Teile der Hermannstraße, Hermannplatz und die Rigaer Straße. Dort darf die Polizei ohne konkreten Verdacht Personen kontrollieren und durchsuchen. „Eigentlich sollte das Staatsprinzip so funktionieren, dass jemand, der nichts zu befürchten hat, auch nichts befürchten muss“, sagt der Grünen-Sprecher Benedikt Lux. „Stattdessen gilt bei den kbO aber leider das Ortshaftungsprinzip“ (Tagesspiegel, 08.06.2017).
Weitere Informationen können im Tagesspiegel, der Berliner Zeitung und dem RBB nachgelesen werden.
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